STEINWACHS · Anwaltliche Beratung
Zwangsversteigerung
in Hamburg.
Wenn eine Immobilie versteigert werden soll, zählen Verfahrensstand, Rechte und Fristen. Wir unterstützen Eigentümer und Bieter bei Zwangsversteigerungen und beraten zur Teilungsversteigerung bei gemeinsamem Eigentum.
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei · Hallerstraße 70, Hamburg

Zwangsversteigerung droht
Als Eigentümer Fristen, Schutzmöglichkeiten und eine Einstellung des Verfahrens prüfen.
02Bei einer Versteigerung mitbieten
Gutachten, Sicherheitsleistung und Versteigerungsbedingungen vor dem gerichtlichen Termin klären.
03Teilungsversteigerung
Die Versteigerung gemeinsamen Eigentums bei Erbschaft, Trennung oder einem Konflikt unter Miteigentümern einordnen.
Zwangsversteigerungsrecht verständlich erklärt
Die Fragen vor dem
Versteigerungstermin.
Vom ersten gerichtlichen Schreiben bis zum Zuschlag: Ratgeber zur Zwangsversteigerung mit direkten Verweisen auf die gesetzlichen Grundlagen.
So läuft eine Zwangsversteigerung ab
Von der Anordnung bis zur Erlösverteilung: Die entscheidenden Verfahrensschritte im Überblick.
Ratgeber lesenObjektprüfungDen Verkehrswert richtig einordnen
Gerichtlicher Wert, tatsächlicher Zustand und persönliches Gebotslimit sind unterschiedliche Größen.
Ratgeber lesenVor dem GebotSicherheitsleistung rechtzeitig vorbereiten
Die häufig genannten zehn Prozent beziehen sich grundsätzlich auf den Verkehrswert, nicht auf Ihr geplantes Gebot.
Ratgeber lesenGebote verstehen50 Prozent, 70 Prozent – und das geringste Gebot
Wertgrenzen sind Zuschlagsregeln. Sie sagen nicht allein, welches Gebot im konkreten Termin genügt.
Ratgeber lesenNach dem TerminNach dem Zuschlag ist nicht alles erledigt
Eigentum, Zahlung, Vermietung und tatsächlicher Besitz müssen getrennt geprüft werden.
Ratgeber lesenFür Miteigentümer und ErbenGemeinsames Eigentum. Getrennte Interessen.
Eine Teilungsversteigerung kann Gemeinschaftseigentum verwerten. Den gesamten Konflikt löst sie damit noch nicht.
Ratgeber lesenZahlen richtig einordnen
Sicherheitsleistung für
die Zwangsversteigerung.
Der gesetzliche Grundbetrag beträgt ein Zehntel des maßgeblichen Verkehrswerts. Berechnen Sie ihn hier und ordnen Sie die häufig genannten Wertgrenzen ein.
Was bei der Sicherheitsleistung zu beachten ist
Grundlage: § 68 Abs. 1 ZVG. Besondere Voraussetzungen und erhöhte Sicherheitsleistungen sind gesondert zu prüfen.
Berechnung nach Ihrer Eingabe. Erhöhte Sicherheit kann erforderlich sein. Ob Wertgrenzen gelten, hängt vom Verfahren ab. Kein Mindestgebot und keine Gesamtkostenberechnung. Die Eingabe bleibt in Ihrem Browser.
Vor Ort in Hamburg
Zwangsversteigerungstermine
und Gerichte in Hamburg.
Gerichtliche Bekanntmachungen und die konkrete Verfahrensakte sind die maßgeblichen Ausgangspunkte. Hier finden Sie die Hamburger Informationsangebote und Hinweise zur Vorbereitung.
Termine & Gerichte in HamburgBekanntmachung prüfen
Gericht, Aktenzeichen und Versteigerungsgegenstand abgleichen.
Unterlagen auswerten
Gutachten und Bedingungen vor einem Gebot verstehen.
Durchführung bestätigen
Ein angesetzter Termin kann kurzfristig aufgehoben werden.
Häufige Fragen
Was viele zuerst wissen möchten.
Kann eine Zwangsversteigerung noch gestoppt werden?
Je nach Verfahrensstand und Voraussetzungen kommen eine Einstellung, eine Verständigung mit betreibenden Gläubigern oder besondere Schutzanträge in Betracht. Ein Automatismus besteht nicht. Möglichkeiten für Eigentümer
Bekomme ich die Immobilie für die Hälfte des Verkehrswerts?
Die 5/10-Grenze ist eine gesetzliche Regel für die Zuschlagsentscheidung. Sie ist kein zugesagter Kaufpreis. Auch bestehenbleibende Rechte und das geringste Gebot sind zu beachten. Wertgrenzen im Detail
Ist die Immobilie nach dem Zuschlag sofort frei?
Nein. Eigentum und tatsächlicher Besitz sind zu unterscheiden. Mietverhältnisse oder andere fortbestehende Rechte können einer sofortigen Nutzung entgegenstehen. Was nach dem Zuschlag gilt
Ist diese Website ein amtliches Versteigerungsportal?
Nein. Dieses Angebot wird von der STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei betrieben. Amtliche Bekanntmachungen, Gutachten und gerichtliche Auskünfte erhalten Sie über die jeweils zuständigen Stellen. Offizielle Hamburger Informationen